Update 18.11.2020: Coronavirus

Update: Am heutigen 18. November 2020 wurde das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet. Noch am selben Tag wurde es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet. Bereits am 19. November 2020 wird es in Kraft treten. 

Bislang ermächtigte das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 28 IfSG die zuständigen Behörden zwar zum Ergreifen der „notwendigen“ Schutzmaßnahmen, führte aber nur einige wenige explizite Beispiele auf. Die Vorgaben wurden nun durch einen Katalog möglicher Maßnahmen in einem neu eingeführten § 28a IfSG ergänzt. Er enthält bspw. die folgenden Punkte:

  • Abstands- und Maskengebote
  • Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
  • Hygienekonzepte
  • Untersagung von Veranstaltungen
  • Betriebsschließungen

Zudem wurde auch die „Hotspot-Strategie“ mit abgestuften Maßnahmen bei Inzidenzwerten ab 35 und ab 50 in Grundzügen gesetzlich verankert.

Hierdurch werden die Maßnahmen nunmehr auch im Wortlaut des IfSG ausdrücklich verankert und die bisherige Generalklausel des § 28 IfSG wird entsprechend ergänzt.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!