Call Center Verband begrüßt Beschluss des gesetzlichen Mindestlohns

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die Beschlussfassung des Deutschen Bundestags zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. „Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv mit allen beteiligten Akteuren um eine Ausgestaltung gerungen, die dem Kundendialog eine gute Zukunft in Deutschland sichert. Auch wenn an einigen Stellen eine Konkretisierung noch fehlt, schafft der heutige Beschluss weitgehend Planungssicherheit für die Wirtschaft“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann.
 
Auftraggeberhaftung ist sichergestellt
„Uns freut insbesondere, dass die Auftraggeberhaftung aus dem Entsendegesetz Eingang in den gesetzlichen Mindestlohn findet. In der Callcenter Wirtschaft sind traditionell große Auftraggeber in der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen sehr mächtig. Hier hat der Gesetzgeber jetzt eine klare Verantwortlichkeit auch für die Einhaltung des Mindestlohns geregelt“, so Stockmann weiter.

Der Call Center Verband hatte sich früh für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen und Ausnahmen gefordert insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer „normalen“ Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. Dem ist der Gesetzgeber heute nachgekommen.

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Callcenter begrüßen zügige Umsetzung des Mindestlohns

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. „Der Entwurf entspricht im Wesentlichen unserer Forderung, Menschen in Ausbildung von einem Mindestlohn auszunehmen und geht in die richtige Richtung“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Die rasche Vorlage des ausgearbeiteten Gesetzentwurfs schafft eine gute Verhandlungsgrundlage für die Unternehmen, die noch keine Lohnanpassungen ab 2015 mit ihren Auftraggebern vereinbart haben.“

Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer „normalen“ Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. 

Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. „Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können“, betont CCV Präsident Manfred Stockmann.

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Callcenter fordern sinnvolle Ausgestaltung des Mindestlohns

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat in Berlin im Rahmen der CCW 2014, der europäischen Leitveranstaltung der Callcenter Wirtschaft, zentrale Forderungen zur Ausgestaltung des gesetzlichen Mindestlohns vorgestellt. Gleichzeitig erklärte der Verband, „dass die Gründung eines Arbeitgeberverbands keine oberste Priorität“ mehr für die Wirtschaft habe.

Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer „normalen“ Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. 

Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. „Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können“, betont CCV Präsident Manfred Stockmann.

Gründung eines Arbeitgeberverbands für die Callcenter Wirtschaft
Seit Anfang 2012 hat der Call Center Verband Deutschland e.V. eine Gruppe der größten Arbeitgeber der Callcenter Wirtschaft moderiert, um die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbands herbeizuführen. Damit wollte die Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze mit den beteiligten Gewerkschaften zu verhandeln. 

Aufgrund der politischen Bestrebungen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wurden die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt. Daher hat bis auf Weiteres für die führenden Contact Center Dienstleister und den CCV die Gründung eines Arbeitgeberverbands und der Abschluss eines tarifvertraglichen Mindestlohnes keine oberste Priorität.

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Einladung: CCV berichtet über Zukunft der Callcenter in Deutschland

Themen: Mindestlohn, Trends und Gefahren neuer Regulierung


18. Februar, 12.30-14.30 Uhr, Estrel Convention Center, Berlin

Im Rahmen der CCW 2014, der europäischen Leitveranstaltung der Callcenter Wirtschaft, informiert der CCV über die Zukunft des Kundendialogs mit seinen 520.000 Arbeitsplätzen in Deutschland. 

In der Pressekonferenz der CCW (12.30 Uhr, Estrel-Saal C) wird CCV Präsident Manfred Stockmann umfassend über die Lage der Branche berichten. Anschließend stellt der Verband gemeinsam mit Verint Systems die Kundenwert-Studie 2014 vor (14.00 Uhr, Halle 4, H18/J17). Die Studie hat die wesentlichen Trends im Kundenservice ermittelt.

Die Themen im Einzelnen:

  • CCV begrüßt Mindestlohn und bricht Gründung eines Arbeitgeberverbands zunächst ab
  • Auswirkung des Mindestlohns auf das Branchensegment der Callcenter Dienstleister
  • Forderungen an die Politik zur Ausgestaltung des Mindestlohns 
  • Nicht Umsatz, sondern Dauer der Kundenbeziehung künftig entscheidend für guten Service
  • Deutsche im internationalen Vergleich ausgesprochen zugänglich für Gutscheine und Prämien

An den Folgetagen führt der CCV einige intensive Hintergrundgespräche mit Politik und Verwaltung. Unter anderem stehen Gespräche mit Markus Paschke MdB (19.2.) und Gerd Billen, Staatsekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, (20.2.) auf dem Programm. Am Donnerstag, 20. Februar 2014, führen der Arbeitgeberservice der Berliner Agentur für Arbeit, die Wirtschaftsförderung Berlin und der CCV Vermittlungsfachkräfte über die CCW 2014. Im LiveCallCenterDesign by HCD – einem auf 350 Quadratmeter Fläche errichteten, beispielhaften Callcenter – können sich die Vermittlungsfachkräfte über die neusten Entwicklungen der Berufsbilder im Kundendialog informieren.

Medienvertreter sind zu den o.g. Terminen herzlich eingeladen. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen oder vor Ort Jens Fuderholz, Mobil: 0171-8340535

Weitere Informationen:
CCW: www.ccw.eu
LiveCallCenter: www.livecallcenter.de

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Bundestagswahl: Wer stützt die Callcenter Wirtschaft?

CCV Wahlprüfsteine fassen Partei-Meinungen und -Vorhaben zusammen

Mindestlohn, Verbraucherschutz, Inklusion – das sind nur einige der Wahlkampfthemen, die die Callcenter Wirtschaft in Deutschland betreffen. Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat bei den wichtigsten Parteien nach ihrer Meinung zu den für die Branche wesentlichen Politikfeldern gefragt. Die Antworten hat der Verband in den CCV Wahlprüfsteinen zusammengefasst. „Entstanden ist keine eindeutige Wahlempfehlung, sondern ein strukturiertes Bild über die wichtigsten Themengebiete“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Einige Parteien haben durchaus überraschende Antworten geliefert.“

Bei der Umsetzung des wichtigsten Wahlkampfthemas, der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns, wird die unterschiedliche Vorgehensweise der Parteien besonders deutlich. CDU/CSU lehnen eine Lohnfestsetzung durch die Politik ab und wollen die Tarifpartner durch eine Kommission gesetzlich in die Pflicht nehmen, einen tariflichen Mindestlohn festzulegen. Unterschiedliche Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt sollen berücksichtigt werden. Die SPD will das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen erstrecken und den Mindestlohn bereits Anfang 2014 einführen. Die FDP setzt auf die Tarifautonomie und will im Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen die Möglichkeit schaffen, auf gemeinsamen Antrag der Tarifpartner und bei Zustimmung des Tarifausschusses, die Lohnuntergrenze eines repräsentativen Tarifvertrags allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Parteien wie die Piratenpartei oder Die Linke fordern mindestens 9,02 oder 10,00 Euro Mindestlohn mit jährlicher Erhöhung.

Verbraucherschutz und Inklusion

Weitere Themen, die nicht im öffentlichen Fokus stehen, aber dennoch für die Callcenter Branche relevant sind, sind Verbraucherschutz und Inklusion. CDU/CSU wollen Menschen mit Behinderung weiter fördern. B90/Die Grünen und Die Linke planen die Beschäftigungsquote von 5 auf 6 Prozent zu erhöhen und die Ausgleichsangabe sogar zu verdreifachen. In Sachen Verbraucherschutz wollen fast alle Parteien nach der Wahl einen Sachverständigenrat für Verbraucherpolitik bzw. Verbraucherfragen einrichten.

Die vollständigen Fragen und Antworten sind im Mitgliederbereich der Website www.cc-verband.de oder auf Nachfrage in der Verbandsgeschäftsstelle erhältlich.

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Call Center Verband entscheidet über Tarifpartner

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat heute auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin beschlossen: „Der Vorstand des CCV wird beauftragt, sich im Namen des CCV um die Gründung eines Zweckverbandes zur Einführung eines allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Mindestlohnes zu bemühen.“

Die Mitglieder des Verbands hatten sich Anfang des Jahres im Rahmen einer Befragung mehrheitlich für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in der Callcenter Branche ausgesprochen. Der Verband selbst kann aufgrund seiner Satzung und seiner Mitgliederstruktur nicht selbst als Arbeitgeberverband auftreten. „Dieser Zweckverband ist die Grundlage für die Branche, die aktuelle Mindestlohndiskussion konstruktiv mitzugestalten“, sagt Verbandspräsident Manfred Stockmann.

Lesen Sie HIER die vollständige CCV Pressemitteilung.