Neue Informationsbroschüre der vbw zum Mindestlohn

Novellierung des Mindestlohngesetzes

Seit 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Dieser stieg zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Aber nicht nur der Mindestlohn stand im Fokus des Gesetzgebers. Auch Haftungsregelungen beim Einsatz von Nachunternehmern, Arbeitskonten, Ausschlussfristen und Aufzeichnungspflichten, welche die Arbeitszeit betreffen, stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Hinzu kommen erste höchstrichterliche Entscheidungen zur Auslegung des Mindestlohngesetzes.
 
Eine neue Informationsbroschüre der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., in welcher der CCV Mitglied ist, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mindestlohngesetzes. CCV-Mitglieder können diese Broschüre kostenfrei bei der CCV-Geschäftsstelle anfordern.

Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband?

Berlin,  01.11.2017: Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft in Potsdam diskutieren Top-Vertreter aus dem Call- und Contactcenter-Bereich über die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.

Regelmäßig fordern Gewerkschaften für unsere Branche die Gründung eines Arbeitgeberverbandes. Durch die  Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sah der CCV die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt und in der Gründung eines Arbeitgeberverbandes keine Priorität. In den letzten Jahren verändert sich jedoch die Call- und Contactcenter- Branche. Kleinere Dienstleister geben auf oder werden von großen Unternehmen übernommen. Eine Verschiebung des Marktes ist zu beobachten, kleinere Anbieter laufen Gefahr, nicht mehr gehört zu werden und unter einem potenziellen Diktat der großen Betreiber zu leiden. Auch macht sich seit Jahren der Fachkräftemangel bemerkbar. Umso wichtiger ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Dies kann durch ansprechende Arbeitsbedingungen sowie leistungsorientierte Gehaltssysteme erreicht werden. Um einen Einklang der Interessen aller Marktteilnehmer z. B. bei der Lohnfindung zu gewährleisten, könnte die Gründung eines Arbeitgeberverbandes einen Ansatz darstellen.

Auf der Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft am Donnerstag, 09.11.2017, in Potsdam treffen hierzu folgende Teilnehmer bei einer Podiumsdiskussion aufeinander:

  • Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), Geschäftsführer & Syndikusrechtsanwalt der davero dialog GmbH
  • Andre P.H. Müller, Leiter Abteilung Lohn- und Tarifpolitik, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Ulf Uebel, Vizepräsident Finanzen, Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. (DDV)
  • Karlheinz Vernet Kosik, Stellv. Bundesvorsitzender, Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
  • Ulrich Beiderwieden, ehem. Fachgruppenleiter Fachbereich Besondere Dienstleistungen, ver.di-Bundesvorstand
  • Rüdiger Wolf, Geschäftsführer der TAS Mülheim GmbH

Die Diskussion im Dorint Hotel Sanssouci Potsdam (Jägerallee 20, 14469 Potsdam) steht unter dem Motto „Ist die Zeit reif für einen Arbeitgeberverband? Die Folgen der Konsolidierung des deutschen Call- und Contactcenter-Marktes.“ und wird von Kristin Rosenow, Chefredakteurin des Callcenter SQUT®, moderiert. „Die geplante Diskussionsrunde polarisiert – ich selbst bin hin- und hergerissen zwischen pro und contra Arbeitgeberverband. Umso spannender wird das Panel mit tollen Gesprächspartnern und starken Standpunkten. Ich freue mich sehr auf eine anspruchsvolle Moderation und fairen Austausch!“, so Kristin Rosenow.

Mehr zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft: „Smarter, Interaktiver, Callcenter” finden Sie unter www.ccv-jahrestagung.de. Anmeldungen sind noch bis 03.11.2017 möglich. Pressevertreter können sich vor Ort registrieren. Sollten Sie an zusätzlichem Material und Hintergründen interessiert sein, wenden Sie sich gern per E-Mail an presse@cc-verband.de.

Über den CCV
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Call- und Contactcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen mit etwa 540.000 Beschäftigten. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV die führenden Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.

Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ADVERB – Agentur für Verbandskommunikation
Christian Schuster
Tel.: 030 / 206 13 28 20
Mobil: 0176 / 21 88 62 08
E-Mail: presse@cc-verband.de

CCV-Wahlprüfsteine: Positionen veröffentlicht

Bundestagswahl 2017

 

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 versandte der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) an jene Parteien Wahlprüfsteine, die realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben. Thematisiert wurden u.a. die Sonn- und Feiertagsarbeit, die sogenannte Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

Bild_Wahlprüfsteine 2017

Bereits im Jahr 2013 fragte der CCV Themen ab, welche die Branche besonders bewegten. Die Resonanz war erfreulich. Alle damals angeschriebenen Parteien, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und Piraten, antworteten ausführlich auf die gestellten Fragen.

Über den Eingang der Antworten 2017 informierte der CCV auf seiner Positionsseite fortlaufend. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP sandten ihre Antworten im Verlauf der vergangenen zwei Wochen zu.

Die AfD erklärte auf Nachfrage, dass sie aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten die Wahlprüfsteine nicht „vollumfänglich und fristgerecht“ beantworten kann.

Lesen Sie gern HIER die vom CCV gestellten Fragen.

CCV-Mitglieder können die Antworten und Positionen der Parteien wie gewohnt nach Login abrufen.

Entgelttransparenzgesetz – Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Broschüre der vbw

Voraussichtlich am 01. Juli 2017 wird das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft treten. Das Gesetz regelt einen individuellen Auskunftsanspruch, der erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, die Durchführung freiwilliger Prüfverfahren sowie Berichtspflichten.

In der Info Recht Broschüre der vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, werden die Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes vorgestellt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben. CCV-Mitglieder können diese gern kostenfrei von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.

Offener Brief an die Zeit-Redaktion

Reaktion auf den Zeit-Artikel

In dem Zeit-Artikel „Arbeiten in der Großraumhölle“  hat die verdi-nahe Journalistin Silke Hoock ein schockierendes Zerrbild über die vermeintlich schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Call- und Contactcentern gezeichnet. Zu konkreten Punkten aus dem gestrigen Beitrag nimmt der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) Stellung.
 
Callagents sind Kommunikationsprofis. Aber auch sie werden sich schwer tun, über 350 Beratungsgespräche pro Schicht abzuwickeln. Das ist einzig in Telefonvermittlungen möglich und dort ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Minute üblich und gut zu bewerkstelligen. Die durchschnittliche telefonische Beratungsdauer in deutschen Call- und Contactcentern beträgt hingegen drei Minuten (vgl. CCV-Callcenter-Branchenstudie 2012, Special Summary).
 
Deutsche Call- und Contactcenter stehen für Qualität. Der CCV und der Deutsche Dialogmarketingverband e. V. haben mit dem „Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche“ verbindliche Regeln im Dialog mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Neben Vorgaben zum Arbeitsablauf in deutschen Callcentern enthält der Branchenkodex auch verpflichtende Maßgaben für Callcenter-Betreiber gegenüber deren Mitarbeitern in puncto Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Datenschutz. Alle Mitglieder des CCV haben sich verpflichtet, den Branchenkodex in ihren Callcentern einzuhalten und tun dies auch.
 
Callagents brauchen Freiräume. Deutsche Call- und Contactcenter-Betreiber wissen das und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Den Mitarbeitern, die ausschließlich Bildschirmarbeit verrichten, stehen demnach – neben den üblichen Pausenzeiten – Bildschirmunterbrechungen zu. In der Regel sind dies aller 50 Minuten zehn Minuten.
 
Dem CCV ist kein Pausenverstoß bekannt. Die verdi-nahe Journalistin müsste wissen, dass das Unterbinden von Pausen gesetzeswidrig ist. Unsere Mitglieder halten sich gemäß dem Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche an Bestimmungen und verpflichten sich alle „Mitarbeiter zu schützen“. Dem CCV ist kein Fall von verwehrten Ruhezeiten bekannt und er geht davon aus, dass solche Fälle zur Anzeige gebracht würden. Auch hier schätzen unsere Mitgliedsunternehmen mündige Arbeitnehmer und deren -vertretungen.
 
Arbeitsverhältnisse beruhen auf Vertrauen. Das ist auch in deutschen Call- und Contactcentern so. Rechtlich gilt: Die Telefondatenerfassung darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden; dies ist in mehreren grundlegenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Urteilen bestätigt worden (vgl. hierzu Einschätzung Uni Leipzig: Hrach/Alt: Datenschutz in Call Centern. Konkret finden Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Schulungen statt, um den Callagents den Umgang mit Kunden zu erleichtern.
 
Callcenter-Managerinnen sind weiblich. Die Behauptung, dass vor allem Frauen auf untersten Hierarchieebenen gehalten werden, ist schlichtweg falsch. Beispiel hierfür sind neben den Preisträgern des CCV Quality Award  auch der CAt-Award. Hier prämiert (die überwiegend weibliche) Jury jährlich Callcenter-Manager des Jahres. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen.  Die Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in deutschen Call- und Contactcentern generell ist der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Demnach sind 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter in deutschen Dienstleistungscallcentern (Wirtschaftszweig 822) Frauen.
 
Sonntagsarbeit ist bei Callagents beliebt. Nicht zuletzt aufgrund enormer Verdienstzuschläge: Denn fast die Hälfte aller Beschäftigten bekommt sonn- und feiertags 25 bis 50 Prozent mehr Lohn. Jeder Fünfte erhält sogar mehr als 50 Prozent Zuschläge (vgl. Daten und Fakten). Diese Information haben wir der verdi-nahen Journalistin bei ihrer Anfrage auch zur Verfügung gestellt. Ebenso das Statement von Saskia S. (Callcenter-Agent, 3C Dialog GmbH): „Ich arbeite sonntags sehr gerne, weil ich es angenehm finde, dafür unter der Woche einen freien Tag zu haben. Ich empfinde das Arbeiten am Wochenende insgesamt als entspannter. Auch die Zuschläge sind für mich ein wichtiger Anreiz, sonntags zu arbeiten.“
 
Callagents verdienen gut. Die Personalberatung TGMC Management Consulting GmbH legte im Januar 2017 einen Gehalts- und Karrierevergleich für die Call- und Contactcenter-Branche vor, der zeigt, dass der Verdienst von Callcenter-Agents bei 11,59 €/Stunde (bzw. 9,77 €/Stunde in Dienstleistungscallcentern) liegt. Bei Inhouse-Callcentern liegt dieser mit 12,88 € sogar noch höher. Callagents verdienen damit deutlich über dem Mindestlohn und besser als die verdi-nahe Journalistin meint.
 
Arbeitnehmervertretungen treffen unabhängige Entscheidungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Bindung an Entscheidungen der Geschäftsführungen ist daher grundsätzlich auszuschließen. Zudem wird das Zusammenspiel der beiden Akteure durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darin ist vor allem definiert, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.

Mindestlohn in der Callcenter Wirtschaft erfolgreich umgesetzt

Call Center Verband bestätigt Einschätzung der Bundesregierung

„Dass nur 1,4 Prozent der Anrufe an der eingerichteten Hotline der Bundesregierung zum Mindestlohn überhaupt aus der Callcenter Wirtschaft kommen, zeigt deutlich, dass unsere Branche zu Unrecht in der Kritik steht. Die Einführung des Mindestlohns in deutschen Servicecentern ist von langer Hand vorbereitet worden und grundsätzlich seit 1. Januar erfolgreich umgesetzt“, sagt Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV).

In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung Zahlen über das Beschwerdeaufkommen an der Mindestlohn-Hotline offengelegt. Danach sind gerade einmal 589 Anrufe aus der Callcenter Wirtschaft eingegangen, das seien 1,4 Prozent aller Anrufe. Eine Aufteilung nach Regionen oder eine Unterscheidung nach Auskunftsanfrage oder Beschwerde über einen konkreten Tatbestand hat die Bundesregierung nicht veröffentlicht. „Aus der geringen Zahl der Anrufe lässt sich allein eine hohe Erfolgsquote bei der Umsetzung ablesen“, sagt Stockmann. „Eine Schlussfolgerung, dass dies Beschwerden seien und knapp 600 Unternehmen betreffe, ist absolut unzulässig. Es könnten genauso gut 60 Mitarbeiter aus 10 Unternehmen gewesen sein, die nachgefragt haben, welche Zuschläge angerechnet werden dürften und welche nicht.“

Nach Erkenntnissen des CCV hat die lange Aufklärungsarbeit in der Branche und der intensive Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in vielen Gesprächen und zahlreichen Branchenveranstaltungen dazu geführt, dass die Branche auf den 1. Januar 2015 gut vorbereitet war. „Wir haben viele offene Fragen mit dem Ministerium vorab klären und unsere Mitglieder gut auf die neue Rechtslage vorbereiten können. Nicht zuletzt haben wir mit einem umfangreichen Whitepaper über alle rechtlichen Facetten aufgeklärt“, sagt Stockmann. „Schließlich hat unsere Branche den Mindestlohn gewollt, um einheitliche Voraussetzungen für alle Anbieter zu schaffen. Das Thema war für uns nicht neu und überraschend!“

Das CCV Whitepaper ist hier erhältlich:
testumgebung.cc-verband.de/wissen/ccv-whitepaper-reihe/ccv-whitepaper-der-gesetzliche-mindestlohn

CCV Pressemitteilung Webansicht

Vorerst keine Änderungen beim Mindestlohn

Besonders aufgrund der Kritik vieler Arbeitgeber am hohen bürokratischen Aufwand bei der Arbeitszeitdokumentation im Zusammenhang mit dem Mindestlohn hatte die Koalition beschlossen, die geplante Überprüfung einzelner Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzuziehen.

Wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 27. März (BT-Drucksache 18/4496) zur Überprüfung der Mindestlohnregelungen noch ausweichend geantwortet, so war am Morgen des 27. April dann klar: So schnell wird sich an den seit Januar 2015 gültigen Regelungen nichts ändern. Die Union forderte beim Treffen der Koalitionsspitze, welches bis in die frühen Morgenstunden dauerte, Erleichterungen für die Arbeitgeber – die SPD mit Arbeitsministerin Nahles konnte sich jedoch mit Ihrem Standpunkt, dass keine Änderungen am Mindestlohngesetz erforderlich seien, durchsetzen.

Auch die in die Kritik gekommene Auftraggeberhaftung, für die sich der CCV stark gemacht hatte, bleibt also bestehen: Auftraggeber müssen weiterhin darauf achten, dass sowohl sie den Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen als auch von ihnen beauftragte Subunternehmen.

Weitere Informationen zum Gesetz auch unter testumgebung.cc-verband.de/themen/ccv-positionen.

Mindestlohn kein Problem für die Callcenter Branche

Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn ist für die Call- und Contact Center Branche in Deutschland kein großes Thema. Die Löhne bewegten sich bereits vor dem 1.1.15 überwiegend auf und auch deutlich über dem Niveau von 8,50 Euro pro Stunde. Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt auch die festgeschriebene Auftraggeberhaftung grundsätzlich. Doch gerade hier drohen Verwerfungen.

CCV Präsident, Manfred Stockmann, konstatiert: „Der Mindestlohn selbst ist in der Branche kein Problem. Der Großteil der Beschäftigten verdient schon lange mehr als 8,50 Euro die Stunde. Und wo nicht, haben sich die Arbeitgeber lange genug darauf eingestellt.“ Bisher wüsste der CCV von keinem Unternehmen, das Probleme mit der Umsetzung habe. Die einhellige Meinung in der Branche: „Der Mindestlohn für sich ist kein Thema. Dennoch sehen wir Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarf im Detail.“

Das spiegelt sich auch in den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Diese meldete Ende letzten Jahres über 10.800 unbesetzte Stellen in der Contact Center Branche. Das ist im Vergleich zu 2013 ein Anstieg um gut 18 Prozent. Der mitunter befürchtete Stellenabbau bleibt aus, im Gegenteil, die Branche sucht immer mehr Personal.

Der CCV begrüßt auch die eingeführte Auftraggeberhaftung. „Damit verteilt sich die Verantwortung grundsätzlich gleichmäßig“, lobt Stockmann, „und die meisten Auftraggeber ziehen hier auch gut mit.“ Dennoch nutzen einige große Auftraggeber die dadurch entstandene Notwendigkeit aus, um Verträge neu zu verhandeln und Margen zu drücken. So müssten Callcenter Dienstleister ihre Kostenstruktur oft komplett offenlegen. Die Folge: Großkunden verlangten immer häufiger immer niedrigere Margen. Stockmann warnt: „Dies betrifft vor allem große Dienstleister – und entsprechend viele Arbeitnehmer.“

Sehen Sie sich hier die Webansicht der Pressemitteilung an!

Branchenkodex, Mindestlohn, Sonntagsarbeit

Der CCV auf der CCW, 23. – 26. Februar 2015

 

Stand H18/J17, Halle 4. Das ist die Adresse des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) auf der diesjährigen CCW. Im Berliner Estrel Convention Center behandelt der CCV in diesem Jahr vor allem politische Themen.

Das sind die Termine in der Übersicht:

  • Dienstag, 24.02.2015, 11.00 Uhr
    „Kundenservice am Wochenende“
    Präsentation der gemeinsamen Umfrage von CCV und Verint Systems GmbH

    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Zusammen mit Verint Systems hat der CCV eine Verbraucherbefragung zum Thema Sonntagsarbeit durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.
  • Dienstag, 24.02.2015, 12.30 Uhr
    Presse-Briefing von Management Circle
    VIP-Lounge im Kongress-Bereich des Estrel Convention Center Berlin
    CCV Präsident Manfred Stockmann warnt vor Überregulierung der Branche.
  • Dienstag, 24.02.2015, 13.30 Uhr
    Thementisch „Sonntagsarbeit“
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Der CCV setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung für Sonntagsarbeit ein. Die Teilnehmer diskutieren die Auswirkungen des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedarfsgewerbeordnung in Hessen.
  • Dienstag, 24.02.2015, 17.00 Uhr
    Sektempfang des CCV
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Traditionell lädt der CCV am ersten Tag der CCW zum Sektempfang. Bereits zum vierten Mal in Folge sponsert telequest & Internet Solutions GmbH das gesellige Networking.
  • Mittwoch, 25.02.2015, 10.00 Uhr
    Treffen mit Arbeitsvermittlern der Bundesagentur für Arbeit Berlin in Kooperation mit der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Bereits zum dritten Mal in Folge informiert der CCV über Berufsbilder und Chancen der Branche. In einer anschließenden Führung über das LiveCallCenterDesign by HCD machen sie sich ein Bild, wie Multichannel-Kundenkommunikation heute funktioniert
  • Mittwoch, 25.02.2015, 15.00 Uhr
    Thementisch „Gesetzlicher Mindestlohn“
    CCV Stand H18/J17, Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Die Teilnehmer diskutieren über die ersten acht Wochen gesetzlicher Mindeslohn und die Folgen für die Kundendialog Wirtschaft.
  • Donnerstag, 26.02.2015, 11.00 Uhr
    Präsentation des neuen Branchenkodex von CCV und DDV
    Messeforum Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Die Verbände CCV und DDV haben im Dialog mit der Bundesnetzagentur einen neuen Branchenkodex entwickelt und stellen die für alle Marktteilnehmer verbindlichen Regeln vor.
  • Donnerstag, 26.02.2015, 12.30 Uhr
    Vortrag zum Thema Sonntagsarbeit
    Messeforum Halle 4, Estrel Convention Center Berlin
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonn- und Feiertagsarbeit hat die Call- und Contact Center Branche sofort aufhorchen lassen. Der CCV informiert über die aktuelle Situation und setzt sich für rechtssichere Ausnahmeregelungen ein.

Sie sind zu allen Terminen herzlichst eingeladen.

Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen oder vor Ort Jens Fuderholz, Mobil: 0171-8340535.

Weitere Informationen:
CCW: http://www.ccw.eu
LiveCallCenter: http://www.livecallcenter.de

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Mindestlohn für Callcenter

CCV erklärt mit neuem Whitepaper alle Details für Arbeitgeber
 

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat jetzt ein neues CCV Whitepaper zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Auf über 50 Seiten sind alle Details und ihre Folgen für die Unternehmen dargestellt. Das Dokument ist kostenfrei erhältlich unter www.cc-verband.de.
 
Dabei geht es nicht nur um die Entstehung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab 1. Januar 2015 für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der deutschen Call- und Contact Center Wirtschaft gilt. Es werden alle Fragen zur Dokumentation, zur Fälligkeit und zum Geltungsbereich des Gesetzes dargestellt; die Autoren gehen auch auf den Umgang mit dem Mindestlohn unter Verwendung von Arbeitszeitkonten, dem Einsatz fester und flexibler Gehaltsbestandteile und den Umgang mit Überstunden ein.

Auch den wenigen Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn widmet sich ein eigenes Kapitel. Natürlich zeigt die Handreichung auch die Folgen bei Verstößen auf und beschreibt die Sanktionen. Mit einem Gerücht räumt der Verband gleich zu Beginn auf: Es gibt keine branchenspezifischen Regelungen für Call- und Contact Center und keine besonderen Ausnahmen. 

„Dieses CCV Whitepaper fasst alles das zusammen, was Arbeitgeber wissen müssen, wenn ab dem 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn gilt. Es ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Und wir werden das Papier fortschreiben, wenn sich in der Durchführung des Gesetzes wichtige Änderungen ergeben.“

Das CCV Whitepaper steht kostenfrei zum Download zur Verfügung: www.cc-verband.de.

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