CCV-Jahrestagung 2021

Wir laden Sie herzlich zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft ein!

Freuen Sie sich auf diese Persönlichkeiten & Themen:

  • Prof. Dr. Christian Kastrop: „Mehr Fairness und Transparenz beim Vertragsabschluss – Motor für den Verbraucherschutz und den Vertrieb“
  • Uwe Remy: „Eine Auswahl der wichtigsten Callcenter-Trends und was das mit Poly zu tun hat“
  • Monika Schulz-Strelow: „Chancengerechtigkeit und Gleichstellung in der Wirtschaft“
  • Thomas Dehler: „Was macht Homeoffice zum Tinder für Cyberkriminelle?“
  • Morna Florack: „Ungenügender Datenschutz schwächt die Konkurrenzfähigkeit“
  • Peter Holzer: „Führung stirbt nicht!“
  • Anna Schütte: „Mein unsichtbares ICH“
  • Sebastian Wastlhuber: „Jabra inkludiert – Impulse für die Umsetzung in der Praxis“

Und feiern Sie mit uns am Abend #25JahreCCV! 

Melden Sie sich gleich noch an! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und danken unseren Event-Sponsoren!

„Talk to the president“ am 22. Juli

Keine Agenda – Keine Präsentation

Am 22. Juli laden wir von 17 bis 18 Uhr ein zum CCV-Online-Event „Talk to the president“.

  • Was macht eigentlich ein Verbandspräsident?
  • Was sind die aktuellen regulatorischen Herausforderungen für die Branche?
  • Was war das spannendste Politikergespräch der vergangenen Jahre, welches das langweiligste?
  • Was treibt Sie zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement?

Fragen Sie doch! Wir haben eine Stunde Zeit und freuen uns auch auf Ihre Wünsche und Ihren Input.

  • Was erwarten Sie vom CCV?
  • Was sind Ihre aktuellen unternehmerischen Herausforderungen, bei denen der Verband helfen kann?
  • Wo soll es Ihrer Meinung nach mit Ihrem Verband in den nächsten Jahren hin gehen?

Keine Agenda – Keine Präsentation – Nur Ihre Fragen und Anregungen und die Antworten des Präsidenten!

Hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung.

Prüfung durch Datenschutzbehörden

Internationale Datentransfers von Unternehmen

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden schreiben nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs an.

Weitere Informationen erhalten Sie u. a. beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (inklusive Fragebögen) und bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Erstes Urteil zu DSGVO-Bußgeld

Berechtigt, aber viel zu hoch

Erstmals urteilte mit dem Landgericht Bonn (Urt. v. 11.11.2020 Az. 29 OWi 1/20 LG) ein deutsches Gericht über ein verhängtes Bußgeld nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gegenstand des Verfahrens war ein gegen die 1&1 Telecom GmbH verhängtes Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro. Das Bußgeld verhängte im Dezember 2019 die für den Telekommunikationssektor zuständige Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber aufgrund eines unzureichenden Authentifizierungsverfahrens bei der telefonischen Kundenbetreuung. Das Gericht urteilte nun, dass die Verhängung des Bußgeldes im Grundsatz zwar berechtigt, jedoch im konkreten Fall viel zu hoch angesetzt war. Es setzte daher den Betrag auf 900.000 Euro herab, was einer Reduzierung von 91 % entspricht.

Trotz der deutlichen Herabsetzung des Bußgeldes sieht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt.

Rechtliche CCV-Publikation

Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Der CCV plant für das Jahr 2021 eine Fachpublikation zu den Themen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Darin wird Constantin Jacob, CCV-Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar, ausgewählte praxisrelevante Fragen thematisieren und einen Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vermitteln.

Unterstützt wird die Fachpublikation von CCV-Silbersponsor Nuance: Angesichts der massiv gestiegenen Daten- und Identitätsdiebstähle, vor allem seit Anfang 2020, ist für Nuance und die Branche das Thema Datensicherheit noch wichtiger geworden. Die Verluste betragen jährlich fünf Milliarden US-Dollar weltweit. Es gibt also viel zu tun, um sowohl Kunden als aber auch Mitarbeitende im Contact Center zu schützen. Und dazu tragen Initiativen und Publikationen wie diese des CCV maßgeblich bei, die Nuance daher sehr gern unterstützt.

EU-US-Privacy Shield unwirksam

Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte mit dem „Privacy Shield“ die hauptsächlich genutzte Grundlage für Datentransfers zwischen der EU und den USA für unwirksam. Das Gericht veröffentlichte hierzu eine zusammenfassende Pressemitteilung. Der EuGH argumentiert, auch wenn die US-Nachrichtendienste beim Zugriff auf personenbezogene Daten bestimmte Anforderungen zu beachten hätten, seien deren Überwachungsprogramme nicht auf das „zwingend erforderliche Maß“ beschränkt.

Der CCV hält eine Themenseite zur Europapolitik bereit und informiert zudem über Kernaussagen des obigen Urteils.

Beirat zum Beschäftigtendatenschutz

BMAS-Expertengremium

Am 16. Juni 2020 nahm der Beirat zum Beschäftigtendatenschutz seine Arbeit auf. Das aus 14 Expertinnen und Experten bestehende interdisziplinäre Gremium im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., in den kommenden sechs Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten.

Der CCV bot dem Beirat seine fachliche Unterstützung an.

BGH zur Einwilligung in Cookies und Telefonwerbung

Urteil des BGH

Zunächst entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) bereits entsprechend, nunmehr folgte am 28. Mai 2020 der BGH dieser Sichtweise: Betreiber von Websites benötigen eine aktive Einwilligung der Besucher, wenn sie Cookies setzen wollen. Diese Einwilligung muss vom Nutzer ausgehen, eine schon vorher ausgewählte Checkbox im Cookie-Banner genügt nicht.

Zudem urteilte der BGH, dass die Einwilligungserklärung der Beklagten in telefonische Werbung nicht dem § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Var. UWG entsprach. Im konkreten Fall war diese Erklärung darauf angelegt, den Verbraucher mit einem aufwendigen Auswahlerfahren von Partnerunternehmen zu konfrontieren, um ihn zu veranlassen, von dieser Auswahl abzusehen und stattdessen der Beklagten die Wahl der Werbepartner zu überlassen.

EDSA aktualisiert Leitlinien zu Cookies

Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlichte angesichts der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Rechtslage eine aktualisierte Fassung seiner „Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten“. Der EDSA stellt darin klar, dass der Zugang zu einer Website nicht abhängig von der Erlaubnis in das Setzen von sogenannten Cookies sein darf. Auch die bloße Weiternutzung einer Seite wird nicht als wirksame Einwilligung angesehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber befürwortete diese Aktualisierung.

Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Beschäftigte

Zustimmung des Bundesrats

Nachdem der Deutsche Bundestag im Sommer ein Gesetz zur Anpassung nationaler Vorschriften an die DSGVO beschloss, stimmte nun auch der Bundesrat zu.  Mit dem Paket werden insgesamt 154 Gesetze geändert. Eines der wichtigsten Punkte ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Die verpflichtende Schwelle zur Bestellung wird mit dem Beschluss von zehn auf 20 Beschäftigte erhöht.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird voraussichtlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.