UPDATE 10.09.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 9. September 2021 wurde eine erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (FAQ) veröffentlicht. Sie tritt am heutigen 10. September 2021 in Kraft und gilt bis zum 24. November 2021.

Inhalt ist u. a.:

  • Möglichkeit zur Berücksichtigung eines dem Arbeitgeber bekannten Impf- oder Genesenenstatus bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen, jedoch ohne Frage- bzw. Auskunftsrecht des Arbeitgebers
  • Die Pflicht zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte gilt fort. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.
  • Die Testangebotspflicht (2x wöchentlich) bleibt bestehen.
  • Anspruch der Beschäftigten auf Wahrnehmung des Impftermins während der Arbeitszeit
  • Pflicht der Arbeitgeber zur Aufklärung der Beschäftigten über Gesundheitsgefährdung in Zusammenhang mit COVID-19
  • Pflicht der Arbeitgeber zur organisatorischen und personellen Unterstützung der Betriebsärzte bei Durchführung der Impfungen

Die Bundesregierung verlängerte zudem die Überbrückungshilfe III Plus und damit auch die Neustarthilfe Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 07.09.2021: CORONAVIRUS

Update: Auch im Jahr 2022 besteht für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Parteien, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften die Möglichkeit, die Hauptversammlungen virtuell abzuhalten, obwohl ihre Satzungen dies nicht vorsehen. Das beschloss heute der Deutsche Bundestag und verlängerte damit die bereits bestehenden und ursprünglich bis Ende 2021 geltenden Regelungen bis nunmehr 31. August 2022.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 11.08.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 10. August 2021 trafen sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder erneut zu einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Sie werben u. a. dafür, dass alle Bürger sich zügig impfen lassen. Geimpfte und Genesene werden von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen. Die Basisschutzmaßnahmen (AHA + L-Regeln) gelten weiterhin. Das Tragen von Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV bleibt verbindlich vorgeschrieben. Das Angebot kostenloser Bürgertests wird mit Wirkung zum 11. Oktober 2021 beendet. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Empfehlung vorliegt, wird es auch weiterhin die Möglichkeit von kostenlosen Tests geben. Den Beschluss im Wortlaut als PDF finden Sie hier. Einen groben Überblick gibt Ihnen auch die Mitteilung der Bundesregierung.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 06.07.2021: CORONAVIRUS

Update: Am heutigen 6. Juli 2021 einigten sich die Länderchefs auf Leitlinien für die Durchführung von Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sowie Großveranstaltungen im Bereich der Kultur) unter Corona-Bedingungen. Den Beschluss im Wortlaut (PDF) können Sie hier nachlesen. Wesentliche Inhalte im Überblick erhalten Sie bspw. auf der Seite der Berliner Senatskanzlei.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 30.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und des darauf fußenden Verzichts, die Vorgaben zu verlängern, läuft die am 23. April 2021 in Kraft getretene Bundesnotbremse am heutigen 30. Juni 2021 aus. Damit entfällt insbesondere die Pflicht der Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, wo immer es möglich ist. Andere Schutzmaßnahmen wie Testpflicht, Maskenpflicht bei fehlendem Abstand und Hygieneregeln am Arbeitsplatz bleiben hingegen erhalten, da die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 10. September 2021 verlängert wurde.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 23.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Die Antragsfrist für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis zum 30. September 2021 verlängert worden. Auch Leiharbeiter profitieren von den Sonderregelungen. Die entsprechende Verordnung ist am 23. Juni in Kraft getreten. Betriebe, die bis 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Zudem wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Die grundlegenden Arbeitsschutzregeln gelten für die Dauer der epidemischen Lage nationaler damit Tragweite fort:

  • Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben.
  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Zur Umsetzung sind weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
  • Zwar entfällt künftig die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von 10 m² pro Person in mehrfach belegten Räumen und mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse auch die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

UPDATE 15.06.2021: CORONAVIRUS

Update: Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun Mitte Juni 2021 als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Damit stellt die Bundesregierung für die Monate Juli bis September 2021 anstelle der Überbrückungshilfe III die Überbrückungshilfe III plus zur Verfügung. Neu hinzu kommt u. a. die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

„Wie geht es der Branche in Zeiten von Corona?“

Ergebnisse der CCV-Umfrage

Von Ende März bis Ende April führte der CCV erneut eine Umfrage zur Situation unserer Branche in Corona-Zeiten durch. 78 Call-Center-Unternehmen beteiligten sich und beantworteten unsere Fragen

  • Wie gestaltet sich der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice?
  • Wie haben sich Produktivität, Krankenstand, Fluktuation und Mitarbeiterzufriedenheit verändert?
  • Gab es einen Umsatzeinbruch?
  • Wurde auf die Unterstützung durch Kurzarbeit und Coronahilfe zurückgegriffen?

Hier geht es zu den Ergebnissen – für CCV-Mitglieder gibt es nach Login eine komplette Auswertung der Befragung.

UPDATE 27.05.2021: CORONAVIRUS

Update: Die Beratungen von Bund und Ländern am 27. Mai 2021 befassten sich in erster Linie mit der Impfkampagne und der Zulassung des Biontech/Pfizer-SARS-CoV2-Impfstoffs für Kinder ab zwölf Jahren (Beschluss als PDF).

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!

CCV-Ost Goes Remote am 28. Mai

„Es bleibt anders – Was bringt die neue Zeit mit sich?“

Die CCV-Regionalleiter Ost laden ein zum interaktiven Austausch – am 28. Mai von 11 bis 13 Uhr live an Ihrem Rechner! Nach der Begrüßung durch die CCV-Regionalleiter Ost Martin Wittig und Mario Henschel und Aktuellem aus dem Verband von CCV-Vorstand Mitglieder & Neue Medien Benjamin Barnack stellt Ihnen Marco Büttner, Softwarearchitekt bei der ad hoc best services GmbH, seine Case Study vor: „100% Home-Office – Wie kann es wirklich gelingen?“.

Im Anschluss wollen wir mit Ihnen diskutieren: 

  • Wie steht es bei Ihnen um das Thema Home-Office?
  • Was sind Ihre Herausforderungen und Lösungen dabei?
  • Wie gestalten Sie das Zeitmanagement im Home-Office?
  • Planen Sie bereits die Rückkehr aus dem Home-Office? Wenn ja wie?

CCV-Vorstand Mitglieder & Neue Medien Benjamin Barnack wird mit der Auswertung der aktuellen CCV-Corona-Umfrage einen Input zur Diskussion geben.

Außerdem möchten wir auch mit Ihnen ins Gespräch darüber kommen, wo wir als CCV-Region Ost hinwollen. Wir freuen uns auf rege Beteiligung! Hier geht’s zur Event-Anmeldung

Die ersten 30 Teilnehmer können sich über ein Goodie-Bag vom CCV und Event-Sponsor Poly freuen.

Ein Dank geht an den Event-Sponsor Poly!