CCV gegen eine Ausweitung schriftlicher Bestätigungen

dpa-Artikel

Im Artikel „Unerlaubte Telefonwerbung auf dem Vormarsch“ der dpa vom 01.03.2017, u.a. veröffentlicht in der Heilbronner Stimme, wurde gefordert, der Gesetzgeber solle die schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen ausweiten.

Der CCV setzte sich bereits im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken 2013 erfolgreich gegen eine weitergehende Regelung für andere Vertragsarten als die Gewinnspieleintragsdienste ein.

Die Forderung einer Ausweitung ist auch nach wie vor abzulehnen. Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein großes Anliegen. Populistische Forderungen nach weitergehenden, schriftlichen Bestätigungslösungen dienen jedoch nicht diesem Zweck, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung.

Der CCV reagierte auf den Artikel mit einer Pressemitteilung.

CCV zum 0180-Urteil des EuGH

Pressemitteilung des CCV

Am 02.03.2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass 0180-Nummern im Zusammenhang mit bereits geschlossenen Verträgen europarechtswidrig sind.

Dem Urteil lag eine Klage der Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen einen Online-Elektronikhändler zugrunde, der eine 01805-Nummer für den Kontakt zu seinen vertraglich gebundenen Kunden einsetzte. Nach Ansicht des EuGH dürfen solche Telefonate die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs aus dem Fest- oder Mobilfunknetz nicht übersteigen. Eine teurere Rufnummer widerspricht der zugrundeliegenden EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, da Verbraucher abgeschreckt werden könnten, Rückfragen zu Lieferterminen, Rechnungen oder Gewährleistungen zu stellen.

Der CCV begrüßt die mit dem Urteil einhergehende Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, erwartet aber, dass die zeitliche, technische und organisatorische Machbarkeit berücksichtigt wird. Auch könnte das Urteil nicht unbedingt dazu beitragen, die Qualität der angebotenen Servicehotlines zu verbessern.

Der CCV veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.

FOCUS Online-Artikel gegen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Zu Gast bei einem CCV-Mitglied

In einem Gastbeitrag auf FOCUS Online berichtete der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Fredermann von seinem Besuch bei CCV-Mitglied T.D.M. in Sarstedt und sprach sich gegen ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche aus. In diesem Rahmen griff MdL Fredermann auch jene vom CCV vorgebrachten Argumente gegen solch ein Verbot auf.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde das Forschungsvorhaben zur Betroffenheit der Branche an das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung vergeben. Der CCV begleitet diesen Prozess.

Der CCV bedankt sich bei Herrn Knopp (T.D.M.) für seinen Einsatz und bietet seinen Mitgliedern organisatorische Unterstützung an, wenn sie Landtags- oder Bundestagsabgeordnete in ihr Unternehmen oder zu Fachtagungen sowie Regionaltreffen einladen.

Offener Brief an die Zeit-Redaktion

Reaktion auf den Zeit-Artikel

In dem Zeit-Artikel „Arbeiten in der Großraumhölle“  hat die verdi-nahe Journalistin Silke Hoock ein schockierendes Zerrbild über die vermeintlich schlechten Arbeitsbedingungen in deutschen Call- und Contactcentern gezeichnet. Zu konkreten Punkten aus dem gestrigen Beitrag nimmt der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) Stellung.
 
Callagents sind Kommunikationsprofis. Aber auch sie werden sich schwer tun, über 350 Beratungsgespräche pro Schicht abzuwickeln. Das ist einzig in Telefonvermittlungen möglich und dort ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von einer Minute üblich und gut zu bewerkstelligen. Die durchschnittliche telefonische Beratungsdauer in deutschen Call- und Contactcentern beträgt hingegen drei Minuten (vgl. CCV-Callcenter-Branchenstudie 2012, Special Summary).
 
Deutsche Call- und Contactcenter stehen für Qualität. Der CCV und der Deutsche Dialogmarketingverband e. V. haben mit dem „Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche“ verbindliche Regeln im Dialog mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Neben Vorgaben zum Arbeitsablauf in deutschen Callcentern enthält der Branchenkodex auch verpflichtende Maßgaben für Callcenter-Betreiber gegenüber deren Mitarbeitern in puncto Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Datenschutz. Alle Mitglieder des CCV haben sich verpflichtet, den Branchenkodex in ihren Callcentern einzuhalten und tun dies auch.
 
Callagents brauchen Freiräume. Deutsche Call- und Contactcenter-Betreiber wissen das und achten auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmpausen. Den Mitarbeitern, die ausschließlich Bildschirmarbeit verrichten, stehen demnach – neben den üblichen Pausenzeiten – Bildschirmunterbrechungen zu. In der Regel sind dies aller 50 Minuten zehn Minuten.
 
Dem CCV ist kein Pausenverstoß bekannt. Die verdi-nahe Journalistin müsste wissen, dass das Unterbinden von Pausen gesetzeswidrig ist. Unsere Mitglieder halten sich gemäß dem Branchenkodex der Customerservice- und Contactcenter-Branche an Bestimmungen und verpflichten sich alle „Mitarbeiter zu schützen“. Dem CCV ist kein Fall von verwehrten Ruhezeiten bekannt und er geht davon aus, dass solche Fälle zur Anzeige gebracht würden. Auch hier schätzen unsere Mitgliedsunternehmen mündige Arbeitnehmer und deren -vertretungen.
 
Arbeitsverhältnisse beruhen auf Vertrauen. Das ist auch in deutschen Call- und Contactcentern so. Rechtlich gilt: Die Telefondatenerfassung darf vom Arbeitgeber durchgeführt werden; dies ist in mehreren grundlegenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Urteilen bestätigt worden (vgl. hierzu Einschätzung Uni Leipzig: Hrach/Alt: Datenschutz in Call Centern. Konkret finden Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Schulungen statt, um den Callagents den Umgang mit Kunden zu erleichtern.
 
Callcenter-Managerinnen sind weiblich. Die Behauptung, dass vor allem Frauen auf untersten Hierarchieebenen gehalten werden, ist schlichtweg falsch. Beispiel hierfür sind neben den Preisträgern des CCV Quality Award  auch der CAt-Award. Hier prämiert (die überwiegend weibliche) Jury jährlich Callcenter-Manager des Jahres. Darunter befinden sich überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen.  Die Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in deutschen Call- und Contactcentern generell ist der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Demnach sind 57 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter in deutschen Dienstleistungscallcentern (Wirtschaftszweig 822) Frauen.
 
Sonntagsarbeit ist bei Callagents beliebt. Nicht zuletzt aufgrund enormer Verdienstzuschläge: Denn fast die Hälfte aller Beschäftigten bekommt sonn- und feiertags 25 bis 50 Prozent mehr Lohn. Jeder Fünfte erhält sogar mehr als 50 Prozent Zuschläge (vgl. Daten und Fakten). Diese Information haben wir der verdi-nahen Journalistin bei ihrer Anfrage auch zur Verfügung gestellt. Ebenso das Statement von Saskia S. (Callcenter-Agent, 3C Dialog GmbH): „Ich arbeite sonntags sehr gerne, weil ich es angenehm finde, dafür unter der Woche einen freien Tag zu haben. Ich empfinde das Arbeiten am Wochenende insgesamt als entspannter. Auch die Zuschläge sind für mich ein wichtiger Anreiz, sonntags zu arbeiten.“
 
Callagents verdienen gut. Die Personalberatung TGMC Management Consulting GmbH legte im Januar 2017 einen Gehalts- und Karrierevergleich für die Call- und Contactcenter-Branche vor, der zeigt, dass der Verdienst von Callcenter-Agents bei 11,59 €/Stunde (bzw. 9,77 €/Stunde in Dienstleistungscallcentern) liegt. Bei Inhouse-Callcentern liegt dieser mit 12,88 € sogar noch höher. Callagents verdienen damit deutlich über dem Mindestlohn und besser als die verdi-nahe Journalistin meint.
 
Arbeitnehmervertretungen treffen unabhängige Entscheidungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sind frei gebildete, demokratisch strukturierte Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eine Bindung an Entscheidungen der Geschäftsführungen ist daher grundsätzlich auszuschließen. Zudem wird das Zusammenspiel der beiden Akteure durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darin ist vor allem definiert, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden.

CCV-Termin im Bundestag zum Beschäftigtendatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz vs. Qualitätssicherungsbedürfnisse

In der vergangenen Woche trafen Dirk Egelseer (CCV-Vorstand Recht & Regulierung) und Constantin Jacob (neuer CCV-Leiter Recht & Regulierung) Herrn Markus Paschke (MdB, Ausschuss Arbeit & Soziales, SPD) zu einem Gespräch.

Schwerpunkt war die EU-Datenschutzgrundverordnung, durch die der Weg für eine Novelle des bundesdeutschen Datenschutzgesetzes frei geworden ist. Erörtert wurde das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmerdatenschutz und den Qualitätssicherungsbedürfnissen von Call- und Contact-Centern. Dabei setzte sich der CCV für eine Regelung ein, die mit dem Entwurf des § 32 i Abs. 2 Satz 2 BDSG-E aus dem Jahre 2010 vergleichbar ist, der im Jahr 2013 leider fallen gelassen wurde. Auch das viel diskutierte Thema der Sonn- und Feiertagsarbeit war Gegenstand des Treffens. 

Der Verband wird auch zukünftig – dank der Unterstützung seiner Mitglieder – die weiteren gesetzgeberischen Prozesse eng begleiten und die Politik für unsere Anliegen in persönlichen Gesprächen sensibilisieren.