OLG Köln untersagt Kontakt nach Vertragsende

Telekom darf Kunden nach Vertragsende nicht kontaktieren

Laut einer von einem Tochterunternehmen der Telekom verwendeten Klausel sollten Verbraucher diesem das Recht einräumen, sie auch bis zu zwei Jahren nach Vertragsende zwecks Kundenrückgewinnung auf allen Kanälen (Telefon, SMS, E-Mail etc.) zu kontaktieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Während das Landgericht Köln dies noch anders beurteilte, gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Klage statt. Die Einwilligungserklärung verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach sind Bestimmungen in AGBs unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, etwa wenn Klauseln mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sind. Dies bejahte hier das OLG Köln, da ein Verstoß gegen das Verbot belästigender Werbung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG vorliegt. Im vorliegenden Fall bestand mangels hinreichender Bestimmtheit der Klausel keine wirksame Einwilligung seitens des Kunden.

Bundestagswahl: CCV-Wahlprüfsteine

CCV befragt Parteien

Am 24. September 2017 sind die 61,5 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland aufgerufen, den 19. Deutschen Bundestag zu wählen und damit die politischen Ziele für die nächsten Jahre zu bestimmen.
Hierzu erarbeitete der CCV Wahlprüfsteine und versandte diese am 11. Juli 2017 mit der Bitte um Beantwortung an alle Parteien, welche den aktuellen Umfragen zufolge realistische Aussichten auf den Einzug in den Bundestag haben: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD.

Über Aktivitäten des CCV zur Bundestagwahl 2017 informieren wir auf unserer Homepage fortlaufend.
Den Fragenkatalog können die CCV-Mitglieder exklusiv nach Login abrufen. Ende August werden dort auch alle eingegangenen Antworten veröffentlicht.

Entgelttransparenzgesetz – Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

Broschüre der vbw

Voraussichtlich am 01. Juli 2017 wird das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft treten. Das Gesetz regelt einen individuellen Auskunftsanspruch, der erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden kann, die Durchführung freiwilliger Prüfverfahren sowie Berichtspflichten.

In der Info Recht Broschüre der vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, werden die Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes vorgestellt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben. CCV-Mitglieder können diese gern kostenfrei von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.

CCV beim Business- und Servicecentertreffen Halle (Saale)

Aktueller Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit

Am 13. Juni 2017 fand das Business- und Servicecentertreffen der Stadt Halle (Saale) statt. Unter den 16 Teilnehmern befanden sich zahleiche Dienstleistungs- und Inhousecallcenter aus der Region.
 
Thematisiert wurden die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und die Arbeitsmarktsituation. Des Weiteren stellte Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im CCV, den Unternehmen den aktuellen politischen Stand zur Sonn- und Feiertagsarbeit vor.

Wenn auch Sie sich hierzu informieren möchten, dann nutzen Sie gern die CCV-Website oder wenden sich bei detaillierten Fragen an unseren Verbandsjustitiar.

Bundesregierung äußert Skepsis gegenüber Bundesratsinitiative

Telefonwerbung im Fokus

Der Bundesrat beschloss am 12. Mai 2017 einen Gesetzentwurf zur Telefonwerbung. Danach sollen auf Grundlage von Werbeanrufen geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot dem Verbraucher gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und sich der Kunde daraufhin in Textform (SMS, E-Mail usw.) einverstanden erklärt.

In einer am 26. Juni 2017 veröffentlichten Erwiderung äußerte nun die Bundesregierung ihre Skepsis gegenüber dieser Bundesratsinitiative und verweist auf die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Der Bundesregierung erscheint es „derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen.“

CCV kommentierte „Abzocke“-Artikel in der FAZ

Dokumentationspflicht und Bestätigungslösung

Am 15. Juni 2017 erschien unter der Überschrift „Klagen über Telefon-Abzocke nehmen zu“ ein dpa-Artikel unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Darin wird über Verkaufstricks, aggressive Ansprachen, Belästigungen und eine steigende Anzahl von Beschwerden wegen Telefonwerbung berichtet und eine Dokumentationspflicht sowie eine Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge gefordert.

Der CCV kommentierte am gleichen Tag den Artikel in einer Pressemitteilung. Darin wies der Verband auf ein im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstelltes universitäres Gutachten hin, welches Dokumentationspflichten und eine Bestätigungslösung skeptisch sieht, und verdeutlichte seine Position.

CCV kritisierte Vorstoß der niedersächsischen Grünen

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Im Vorfeld des am 10. und 11. Juni 2017 abgehaltenen Landesparteitags von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen wurde ein Änderungsantrag des Landtagswahlprogramms bekannt. Darin forderte die Partei ein Verbot der Bearbeitung von Online- und Telefonbestellungen an Sonn- und Feiertagen. Dirk Egelseer, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung im CCV, kritisierte diesen Antrag in einem Statement und verdeutlichte die Position des Verbands.

Der Landesparteitag sah schließlich von dieser Forderung ab. Der CCV begrüßte die Entscheidung.

Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Ausbildungsverträge ab 1. Oktober 2017

Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes ist am 5. April 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält unter anderem eine Änderung im Berufsbildungsgesetz bzgl. der Form des Ausbildungsnachweises. Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss zukünftig entweder schriftlich oder elektronisch geführt werden.

In diesem Zuge gab es eine weitere Gesetzesänderung, wonach die ausgewählte Form des Ausbildungsnachweises ab dem 01. Oktober 2017 zwingend im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist. Der gesamte Ausbildungsnachweis muss bei Anmeldung zur Prüfung seitens des Auszubildenden und des Ausbilders persönlich unterschrieben werden bzw. mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Ausbildende sind zudem angehalten, die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchzusehen.

Im Bereich der Beruflichen Bildung gibt es einen Bestandsschutz für die bestehenden Ausbildungsverträge sowie eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2017. Bereits laufende und bis dahin abgeschlossene Verträge müssen demnach nicht geändert werden.

CCV im Bundesjustizministerium

Dialogveranstaltung u.a. zur Telefonwerbung

Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fand am 1. Juni 2017 eine Dialogveranstaltung zur „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ statt. Den CCV vertraten CCV-Präsident Manfred Stockmann und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob.
In diesem Rahmen wurden die wesentlichen Ergebnisse dargestellt. So äußerten die Verfasser der Studie nochmals ihre Skepsis gegenüber einer Ausweitung der Textform (Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge) und stellten alternative Handlungsoptionen vor, von denen insbesondere ein Sonderkündigungsrecht hervorgehoben wurde. In der noch verbleibenden Legislaturperiode wird es keine gesetzlichen Änderungen geben.

Der CCV betonte in der anschließenden Diskussionsrunde die Position des Verbands.

Urteil des VG Dresden zur Sonn- und Feiertagsarbeit

Kirche muss beteiligt werden

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. April 2017 muss die Kirche in sächsischen Verwaltungsverfahren beteiligt werden, wenn Gegenstand Ausnahmegenehmigungen für die Sonn- und Feiertagsarbeit in Callcentern sind.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern fehlt in Sachsen eine Rechtsverordnung, die Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vorsieht. Ausnahmegenehmigungen werden in Verwaltungsverfahren erteilt. Die Landesdirektion Sachsen lehnte eine Beteiligung der evangelischen Landeskirche an solchen Verfahren ab, die daraufhin klagte.
Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist. Die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) begleitet das Thema der Sonn- und Feiertagsarbeit intensiv und setzt sich für die Branche ein.