Schwelle für Datenschutzbeauftragte angehoben
Am 27. Juni 2019 beschloss der Bundestag unter anderem eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für Unternehmen besonders relevant ist die Anhebung der Schwelle, ab der ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Die Schwelle wurde von zehn auf 20 mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraute Mitarbeitende angehoben.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk sieht die Änderung skeptisch und empfiehlt Unternehmen auch unterhalb dieser Schwelle, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Der CCV informiert umfassend über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).