Bei Anruf Abzocke – Betrug aus dem Callcenter

CCV lädt ZDF zum Gespräch ein

„Bei Anruf Abzocke – Betrug aus dem Callcenter.“ So der reißerische Titel einer Sendung aus der Reihe ZDFzoom, ausgestrahlt am 31.10.2018 und in der ZDF-Mediathek abrufbar.
 
„Der publizierte Beitrag verfälscht das Bild unserer Branche und setzt sich nicht angemessen mit dem Wirtschaftszweig und den darin angebotenen Dienstleistungen auseinander. Allein die wohl gar nicht in der Branche tätigen Betrüger, die das Telefon als Tatwerkzeug nutzen, werden hier abgebildet. Dies zeigt nicht nur ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Arbeit der rund 540.000 Call- und Contactcenter-Mitarbeiter in Deutschland, sondern schädigt den Ruf des gesamten Wirtschaftszweigs“, so CCV-Präsident Dirk Egelseer. Er verfasste einen offenen Brief an die ZDF-Redaktion und schlug ein Gespräch vor, um ein umfassendes und authentisches Bild der Branche zu vermitteln.

CCV-Mitgliederversammlung 2018: Änderung der Beitragsordnung

Erfolgreiche Lobbyarbeit und Wachstum des Verbandes

Am 9. November 2018 fand die ordentliche CCV-Mitgliederversammlung statt. Beschlossen wurde eine Änderung der CCV-Beitragsordnung; u. a. wird der bislang steuerfreie Beitragsanteil auf den steuerpflichtigen umgelegt, sodass künftig der gesamte CCV-Mitgliedsbeitrag steuerpflichtig ist. Zudem wurde das CCV-Beschwerdegremium neu gewählt.

CCV-Präsident Dirk Egelseer berichtete von der erfolgreichen Lobby- und Medienarbeit und Roy Reinelt, CCV-Vizepräsident, stellte die neu gestaltete CCV-Website sowie die Aktivitäten der CCV-Regionalgruppen und -Arbeitskreise vor. Joachim Priessnitz, Vorstand Finanzen, berichtete von einer positiven finanziellen Entwicklung, und das stetige Mitgliederwachstum aber auch die Kündigerzahlen erläuterte Benjamin Barnack, Vorstand Mitglieder & Neue Medien.

Alle Informationen inklusive Protokoll können CCV-Mitglieder nach Login HIER abrufen.

dtms: Musterfeststellungsklage zum Diesel-Skandal

Verbraucher-Hotline über dtms geschaltet

Mainz, 07.11.2018. Am 1. November 2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Verbraucher können sich unter anderem über eine telefonische Hotline zur Klage gegen Volkswagen wegen Softwaremanipulationen bei Dieselmotoren informieren. Technisch umgesetzt wird diese Hotline über eine geographische Service-Rufnummer, die von der Mainzer dtms GmbH bereitgestellt wird.

Den Verbrauchern eine schnelle und persönliche Informationsmöglichkeit bieten, die „von Null auf Hundert‟ höchste Erreichbarkeit gewährleistet – das war die Zielvorgabe bei der Auswahl des Anbieters für die Service-Rufnummer 030-325 027 00. Den Ausschlag für dtms gab die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit bei mehreren Hotlines der Verbraucherzentralen sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands, unter anderem zu Themen wie Energieberatung, Finanzkrise 2008 und Vogelgrippe.

Nahtlose Skalierbarkeit ist das A und O für Hotlines

Die Calls auf die neue Hotline werden über eine ACD (Automatic Call Distribution) auf die einzelnen Mitarbeiter im Service Center der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Duisburg verteilt. Dabei werden im Intelligenten Netz von dtms auch extreme Peaks mühelos abgefangen. Wartefelder und Ansagen können über die „virtuelle ACD‟ von dtms punktgenau konfiguriert und jederzeit individuell geschaltet oder geändert werden. Die intuitive Admin-Oberfläche lässt sich online im Browser aufrufen und ohne Schulungsaufwand bedienen. So verbindet sich stufenlose Skalierbarkeit mit höchster Flexibilität.

„Vom Pflichtrückruf sind allein bei VW rund 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen, 99 Prozent der Besitzer haben bisher noch nicht geklagt. Unserem Kunden war es deshalb wichtig, dass seine neue Hotline vom ersten Tag an einem extrem hohen Ansturm an Verbraucheranfragen standhält. Darüber hinaus ist immer wieder mit besonderen Nachfragespitzen zu rechnen, sobald die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage in den Medien thematisiert wird“, betont Thomas Lang, CEO der dtms GmbH. „Somit ist dieser Use Case typisch für Hotlines, die deutschlandweit hoch frequentiert sind. Hier überzeugen wir nicht allein mit unserer leistungsfähigen, ausgereiften Technik, sondern auch mit unserer großen Erfahrung. So haben wir vergleichbare Projekte unter anderem bereits für die Hotlines verschiedener Bundesministerien realisiert.‟

Ausführliche Informationen über die intelligenten Service-Rufnummern von dtms gibt es auf www.dtms.de und kostenlos unter der 0800-400 3300.

Über dtms:

Die Mainzer dtms GmbH ist der führende Anbieter von Contact-Center-Lösungen und Customer Intelligence-Technologien im deutschsprachigen Raum. Das dtms-Portfolio reicht dabei von Service-Rufnummern aus über 100 Ländern, über Plattformen zur Steuerung der telefonischen Erreichbarkeit von Unternehmen, bis hin zum Einsatz von künstlicher Intelligenz zur automatisierten Beantwortung von Kundenanfragen. Besonders die cloudbasierten ACD-, IVR-, Multichannel-, und KI-Lösungen machen die dtms zum Innovationsführer im Bereich intelligenter und effizienter Kundeninteraktion.

Pressekontakt:

dtms GmbH
Marietta von Baross
Head of Marketing & Public Relations
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D-55118 Mainz
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Fax 06131 / 46 46 6222
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Mindestlohn steigt

Erhöhung ab 1. Januar 2019

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zugestimmt, nach der der Mindestlohn im nächsten Jahr auf 9,19 Euro, im Jahr 2020 auf 9,35 Euro steigt. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen, sodass der neue Mindestlohn ab 1. Januar 2019 gilt. Ende Juni hatte die Mindestlohn-Kommission ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfahl die nun beschlossene Erhöhung. Sie berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Die Mindestlohn-Kommission prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Weitere Informationen finden Sie hier

DSGVO: 2018 – Das Jahr des Datenschutzes

Allgegenwärtiges Thema „Datenschutz-Grundverordnung“

Von Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustitiar im Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Dieser Beitrag ist der CCVEvent zur Jahrestagung der Call- und Contactcenter-Wirtschaft 2018 entnommen.

Seit 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, in denen sich die Unternehmen vorbereiten konnten, anzuwenden. 2018 bewegte kein anderes Thema all jene Unternehmen mit Datenbezug mehr. Befeuert von Experten, vermeintlichen Experten, Medien und Politik.

Der CCV stellt nach Login auf seiner Homepage ausführliche Informationen zur DSGVO zur Verfügung. Dort finden sich eine grundlegende Darstellung sowie Antworten auf praxisrelevante Einzelfragen. Zudem bot der CCV in den letzten Monaten eine DSGVO-Roadshow mit deutschlandweit mehreren Veranstaltungen an, deren Inhalt sich primär an den Bedürfnissen der Call- und Contactcenter ausrichtete. Referent war Herr Rechtsanwalt Christian Hammerbacher (www. sph-kanzlei.de), der parlamentarischer Referent und Büroleiter des Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg war und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist. Er konnte also nicht nur aus seiner langjährigen Praxis berichten, sondern auch von den europäischen Dimensionen. Denn die DSGVO ist ein europäisches Gesetz und anders als EU-Richtlinien unmittelbar ohne vorherige Transformation in nationales Recht anzuwenden. Die DSGVO wurde darüber hinaus auf den Regionaltreffen bei der gevekom GmbH in Berlin am 4. April 2018 sowie am 9. Juli 2018 bei der TeamBank AG in Nürnberg behandelt. Die Präsentationen der DSGVO-Roadshow sowie der Regionaltreffen können von CCV-Mitgliedern auf der CCV-Homepage abgerufen werden. Fachbeiträge des CCV zur DSGVO erschienen im TeleTalk sowie im CallCenterPROFI. Rechtsanwalt Frederik Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz (www.stiftungdatenschutz.org), wird auf der diesjährigen Jahrestagung zudem einen Einblick in die DSGVO aus Sicht der Call- und Contactcenter vermitteln.

Wichtig ist, nicht nur die Rechtsnormen der DSGVO zu lesen. Denn zur DSGVO wurden Erwägungsgründe veröffentlicht, welche die Artikel z. B. in Bezug auf den gesetzgeberischen Willen sowie deren Auslegung konkretisieren.

Auch die DSGVO folgt dem Grundsatz „Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten“ (sogenannte Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt). Entsprechend ist Art. 6 DSGVO die zentrale Norm, enthält er doch abschließende Regelungen, wann die Datenverarbeitung erlaubt ist. Für Call- und Contactcenter sowie für die meisten anderen Unternehmen sind in erster Linie drei Erlaubnistatbestände wichtig: die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Da es sich bei der DSGVO um eine neue Verordnung handelt, sind trotz der Erwägungsgründe jedoch viele Einzelfragen noch nicht abschließend geklärt. So treffen Unternehmen umfassende Informationspflichten. Doch wie sollen Call- und Contactcenter am Telefon ihre Datenschutz- und Transparenzinformationen vermitteln? Durch Ansage eines mehrseitigen Textes? Hier empfiehlt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD) in ihrer „Praxishilfe DSGVO VII Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung“ die Bereitstellung solch einer Wiedergabe via Menüfunktion sowie den Verweis auf eine leicht zu merkende URL, hält hingegen eine Sprachwiedergabe der gesamten Transparenzinformation für nicht zweckdienlich. Dies entspricht auch dem Erwägungsgrund 58, der die Bereitstellung derartiger Informationen auf elektronischem Wege nennt. Die DSGVO enthält weitreichende Dokumentationspflichten wie z. B. das Verarbeitungsverzeichnis, die Auflistung technisch-organisatorischer Maßnahmen und eine ggf. erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung. Von der Datenverarbeitung Betroffenen gewährt die DSGVO umfassende Rechte, etwa Widerspruchs- und Widerrufs-, Berichtigungs-, Löschungs- sowie Auskunftsrechte.

Datenschutz ist eine fortlaufende Entwicklung. Dokumentationen sollten regelmäßig überprüft und Lösungen angepasst werden. „Wir nennen uns nur noch Callcenter“, bemerkte, einen Monat nachdem die DSGVO anzuwenden war, eine Sprecherin des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch gegenüber Spiegel Online angesichts der hohen Anzahl von Anfragen. Das zeigt: Die Umsetzung der DSGVO ist noch lange nicht abgeschlossen und bleibt weit über den 25. Mai 2018 hinaus ein höchst aktuelles Thema.

Und mit der DSGVO ist es nicht getan. Bald wird die ePrivacy-Verordnung (ePVO) in Kraft treten. Sie zielt vor allem auf den Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation und reguliert demnach im Gegensatz zur DSGVO einen speziellen Bereich. Zudem ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu schaffen. Denn der Beschäftigtendatenschutz wird in der DSGVO nur am Rande behandelt und lässt den EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen einer sogenannten Öffnungsklausel in Art. 88 DSGVO weitreichende Möglichkeiten für nationale Spezialregelungen. Die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die DSGVO ließ in diesem Bereich jedoch grundlegende Neuerungen,
die auch in unserer Branche endlich Rechtssicherheit etwa beim Thema Mitarbeiter-Monitoring schaffen, vermissen. Allerdings wird die Verabschiedung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
schon seit vielen Jahren durch die Politik postuliert – ohne dass hierzu ein entscheidender Durchbruch erfolgte. So beantwortete die aktuelle Bundesregierung eine sogenannte „kleine Anfrage“ der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag nach deren Planungen zu einem entsprechenden Gesetz im Juni 2018 vage. Der CCV setzt sich für spezielle Branchenregeln
im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes ein und informiert auf www.ccv-positionen.de sowohl über die neueste Entwicklung zur ePVO als auch über die Diskussionen zum Beschäftigtendatenschutz.

Neben dem Thema Datenschutz sind auch weiterhin die Sonn- und Feiertagsarbeit sowie das Textformerfordernis als Wirksamkeitsvoraussetzung für am Telefon geschlossene Verträge zentrale Themen der CCV-Lobbyarbeit. Themen, die ausnahmslos ALLE Call- und Contactcenter betreffen. Wenn Sie es noch nicht sind: Werden Sie Mitglied im CCV und unterstützen Sie die Branche! Und wenn Sie bereits Mitglied sind, dann eine große Bitte: Prüfen Sie, ob Ihre Angaben zur Mitarbeiterzahl noch der Realität entsprechen und teilen Sie uns Änderungen mit. Denn der CCV, sein Einsatz für die Branche und die umfassende Bereitstellung von Informationen finanziert sich durch Ihre Mitgliedsbeiträge, die sich an Ihrer bei uns hinterlegten Mitarbeiterzahl orientiert. Korrekte Angaben sind somit gerade auch in Ihrem Interesse!

Japanische Delegation besucht D+S Callcenter in Augsburg

Augsburg, 26.10.2018. Die Delegation der Call Center Association of Japan (CCAJ) besuchte gestern das D+S Communication Center in Augsburg. Zweck des Treffens war der Austausch zu Innovationen im Dialogmarketing und der Zukunft der Arbeitswelt in dieser Branche.

Neben anderen Stationen in Deutschland führte die Reiseroute der japanischen Delegation des nationalen Callcenter-Verbands nach Augsburg, Sitz der D+S Communication Center Augsburg GmbH. Der Besuch diente dazu, gemeinsam aktuelle Trends in der Branche in Deutschland und Japan zu diskutieren. Insbesondere HR Management, Work-Life-Balance sowie die Verknüpfung von Talent und Technologie thematisierte Kerstin Diebel, Standortleiterin in Augsburg, während ihres Vortrags. Ein Dolmetscher übersetzte simultan, während Diebel die Fragen der japanischen Kollegen beantwortete. Neben einer Präsentation führte die Centerleiterin durch den Standort und gab der Delegation einen direkten Einblick in das operative Geschehen bei der D+S Augsburg.

„Ich freue mich, dass wir die Möglichkeit zu diesem Austausch hatten. Auch wenn Japan mehr als 9000 Kilometer entfernt ist, merkte man schnell, dass es viele Gemeinsamkeiten gibt. Es war spannend, genau die Themen mit den Kollegen zu besprechen, die auch die Callcenter Landschaft hier brennend interessieren.“, erklärt sie. Im Ergebnis war es ein Austausch, der sich gelohnt hat und dass für beide Seiten: „Wir haben dadurch viel voneinander gelernt und konnten gegenseitig über den eigenen Tellerrand blicken.“, resümiert D+S Centerleiterin Diebel.

Die D+S in Augsburg gehört zur Ströer Dialog Gruppe und ist Teil des Ströer Medienhauses. Die Standorte der Ströer Dialog vereinen maßgeschneiderte Contact-Center Dienstleistungen mit performanceorientiertem Field Sales und sind Partner für erfolgreiche Kundenmanagementlösungen.

Über die STRÖER Dialog Group
Die STRÖER Dialog Group GmbH ist Teil der Ströer Medienhauses, welches mehrere tausend Webseiten vor allem im deutschsprachigen Raum und rund 300.000 Werbeträger im Bereich „Out of Home“ betreibt. Mit der Erweiterung um das Dialogmarketing kann Ströer seinen Kunden gesamthafte Lösungen auf Performance-Basis offerieren – von orts- oder contentbasierter Reichweite und Interaktion über das gesamte Spektrum des Dialogmarketings bis hin zur Transaktion.

Als eines der führenden deutschlandweiten Dialogmarketingspezialisten vereint die Tochtergesellschaft Ströer Dialog maßgeschneiderte Contact-Center Dienstleistungen mit performanceorientiertem Field Sales und ist Partner für erfolgreiche Kundenmanagementlösungen. An 26 Contact-Center-Standorten sowie über 150 Vertriebsstandorten in Europa beschäftigt die Gruppe 9.100 Mitarbeiter. Diese bedienen jährlich etwa 134 Mio. Kundenkontakte in 12 Branchen, u.a. in den Bereichen Telekommunikation, Energie, IT, Tourismus, Multimedia und E-Commerce.

Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.stroeer-dialog.de

Pressekontakt
STRÖER Dialog Group GmbH
Georgiring 1-3 | D-04103 Leipzig
Telefon: 0341 / 33 170 200
E-Mail: info@stroeer-dialog.de

AMEVIDA besucht Focus-Schule in Gelsenkirchen

AMEVIDA bietet sehbehinderten Kindern und Menschen eine Perspektive

Gelsenkirchen, 15.10.2018. Tobias Groß, Auszubildender im dritten Lehrjahr, und Ulf Klaas, Arbeitnehmer im Dialogmarketing bei AMEVIDA, haben am Freitag, 12.10.2018, die Focus-Schule für sehbehinderte und blinde Schüler in Gelsenkirchen besucht und gut 30 Kindern und Jugendlichen den Beruf „Kaufleute für Dialogmarketing“ nähergebracht.

Seit neun Jahren ist Ulf Klaas bei AMEVIDA und glücklicher Arbeitnehmer, wie er selbst den Jugendlichen mitteilt. Ulf Klaas ist blind, hat eine Unterstützung durch eine Braillezeile am Computer und telefoniert mit Leidenschaft. Dies bringt er den interessierten Schülern, die ein ähnliches Handicap mit ihm teilen, mit Enthusiasmus näher.

Tobias Groß ist Azubi und Ausbildungsbotschafter. Er freut sich, dass er in seiner Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing das AMEVIDA Motto „Was werden. Bei uns“ leben kann. Er betont vor allem die Abwechslung bei AMEVIDA, die ihm ganz wichtig ist. Er nimmt den anwesenden Jugendlichen die Angst vor der Ausbildung: „Ihr werdet nicht allein gelassen, jederzeit ist ein Ansprechpartner oder Kollegen da, die sich um Euch kümmern. Nötige Unterstützungen am Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung werden vom Arbeitgeber gestellt.“

Der Dialog, der schon während des Vortrags zustande kam, wurde erst durch das Läuten zur Pause unterbrochen.

AMEVIDA freut jederzeit sich auf neue Auszubildende oder auch Praktikanten, die in den Beruf hineinschnuppern wollen.

In Deutschland leben nach Angaben des Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) etwa 155.000 blinde und 500.000 sehbehinderte Menschen. Die Focus-Schule gehört zu den LWL-Förderschulen und unterrichtet mit dem Förderschwerpunkt Sehen Schüler aus Gelsenkirchen und Umgebung.

 

 

 

 

 

 

 

AMEVIDA
Das Unternehmen ist einer der führenden Anbieter für Customer Care Dienstleistungen in Deutschland. AMEVIDA bietet Branchenlösungen u. a. für Telekommunikation und Informationstechnologie, Versicherungen und Banken, Automobilindustrie und Energiewirtschaft sowie für Handel und Industrie. Mit Hauptsitz in Gelsenkirchen beschäftigt das Unternehmen an den Standorten Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Oberhausen rund 2.260 Mitarbeiter.

Für weitere Informationen: 

Sabine Haas
Geschäftsleitung Unternehmenskommunikation & Marketing

AMEVIDA SE
Kurt-Schumacher-Str. 100
D- 45881 Gelsenkirchen
Fon: +49 209 7070-217
Fax: +49 209 7070-110
Mobil: +49 151 21085474
Mail: Sabine.Haas@Amevida.de
Web: www.amevida.de

dtms: digicom Eventrouting erreicht Platz 2 in der ITK-Leserwahl 2018 der funkschau

Mainz, 15.10.2018. Mehr als 7.000 Leser der funkschau, in erster Linie Business-Entscheider, IT-Experten, Systemhäuser und ITK-Anwender, haben bei der funkschau Leserwahl 2018 abgestimmt. In der Kategorie Call-Center/Contact-Center-Lösungen erreichte digicom Eventrouting unter 15 nominierten Produkten einen hervorragenden zweiten Platz.

Automatic Call Distribution (ACD) war gestern, heute leistet Eventrouting deutlich mehr – das ist der Ansatz von dtms digicom. Die Cloud Contact Center Applikation verbindet Prozesse und vorhandene Systeme nahtlos miteinander und bündelt alle Informationen und Abläufe unter einer einheitlichen Oberfläche. Über die professionelle Anrufsteuerung hinaus synchronisiert digicom dabei vom E-Mail bis zum Chat alle relevanten Kommunikationskanäle, automatisiert Routinen und lässt sich unter anderem auch für das effiziente Besuchermanagement nutzen.

Eindrucksvoller Beleg für wachsende Marktpräsenz
„Wir freuen uns sehr darüber, dass wir im anspruchsvollen Marktsegment Call- Center/Contact-Center-Lösungen als einer der führenden Anbieter wahrgenommen werden und danken allen, die für uns gevotet haben‟, erklärt Thomas Lang, CEO der dtms GmbH. „Bei der Abstimmung haben wir einige große Namen hinter uns gelassen, was uns zeigt, dass der von uns eingeschlagene Weg genau richtig ist: digicom basiert auf der Erfahrung, die wir in 20 Jahren Entwicklungsarbeit an Kundendialogsystemen quer über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg gesammelt haben. Dabei haben wir uns konsequent dafür entschieden, das ganze Bild in den Blick zu nehmen und eine systemübergreifende Lösung zu schaffen. Zu diesem Ansatz gehört die Bereitschaft, unseren Kunden genau zuzuhören, individuell auf deren Bedürfnisse einzugehen und auf den vor Ort bereits vorhandenen Prozessen und IT-Strukturen aufzusetzen. Mit dieser
Strategie – und mit der jederzeit möglichen Integration leistungsfähiger KI-Anwendungen – hat digicom Eventrouting innerhalb kürzester Zeit eine hohe Bekanntheit bei Entscheidern und Multiplikatoren erreicht.‟

Detaillierte Infos und die Möglichkeit zum kostenlosen 30-Tage-Test finden Sie auf www.dtms.de/was-wir-koennen/eventrouting-cloud-contact-center .

PRESSEINFORMATION

Über dtms:

Die Mainzer dtms GmbH ist der führende Anbieter von Contact-Center-Lösungen und Customer Intelligence-Technologien im deutschsprachigen Raum. Das dtms-Portfolio reicht dabei von Service-Rufnummern aus über 100 Ländern, über Plattformen zur Steuerung der telefonischen Erreichbarkeit von Unternehmen, bis hin zum Einsatz von künstlicher Intelligenz zur automatisierten Beantwortung von Kundenanfragen. Besonders die cloudbasierten ACD-, IVR-, Multichannel-, und KI-Lösungen machen die dtms zum Innovationsführer im Bereich intelligenter und effizienter Kundeninteraktion.

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Marietta von Baross
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CCV zu Gesprächen im BMAS

Sonn- und Feiertagarbeit

Am 27.09.2018 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob zu Gesprächen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Erörtert wurde die Sonn- und Feiertagsarbeit in Call- und Contactcentern.
 
Das BMAS betonte, dass es keine Möglichkeit sieht, auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes eine bundesweite Rechtsverordnung rechtssicher zu erlassen. Allerdings ließ das BMAS ebenso wissen, dass aktuell kein Bundesland plant, die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu ändern und die Sonn- und Feiertagsarbeit in unserer Branche einzuschränken.
 
Der CCV setzt sich weiterhin gegenüber BMAS sowie den Bundesländern für die Sonn- und Feiertagsarbeit ein und befindet sich auch in Gesprächen mit ver.di.

CCV zu Gesprächen im BMJV

Textformerfordernis & Beschäftigtendatenschutz

CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob führten am 25.09.2018 Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
 
Ein z. B. durch den Bundesrat gefordertes, umfassendes Textformerfordernis für sämtliche Vertragsarten, wonach am Telefon geschlossene Verträge nachträglich in Textform (z. B. E-Mail, SMS, Fax, Post) bestätigt werden müssen, sieht das BMJV skeptisch. Allerdings wird es sich für solch eine Regelung in bestimmten Branchen, insbesondere im Energiesektor, einsetzen.
 
Ein weiterer Gesprächspunkt war der Beschäftigtendatenschutz. Hier fehlt es weiterhin an einer klaren Rechtsgrundlage für unsere Branche. Mit solch einer Regelung ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig auch nicht zu rechnen. Erörtert wurde in diesem Rahmen zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. ein Verbraucherrecht auf Gesprächsaufzeichnung.